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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten vor den Bedingungen des Kunden, selbst wenn diese vorschreiben, dass sie alleine gültig sind. Eine Abweichung zu den vorliegenden Bedingungen ist nur in schriftlicher Form gültig.

Vertragsabschluss :

Die Person oder Gesellschaft, die eine Bestellung schriftlich oder mündlich weiterleitet, wird als der Kunde angesehen. Sie trägt die Garantie für die Zahlung der Rechnung, selbst wenn letztere auf den Namen einer Drittperson ausgestellt werden muss.

Die Übermittlung eines Arbeitsdokumentes, eines Modells oder eines Manuskripts mit der Anfrage, einen Entwurf zu realisieren, beinhaltet die Verpflichtung uns die endgültige Reproduktion anzuvertrauen. Wenn der Kunde dieser Reproduktion absagt oder seine Entscheidung diesbezüglich vertagt nachdem der Entwurf ausgeführt wurde, verpflichtet er sich bereits jetzt, die verursachten Kosten zurückzuerstatten. Unter verursachten Kosten versteht  man vor allem die Termine, die Prüfung der Akte, die Fahrtkosten, die Verwaltung, die Honorare des Graphisten, die Kosten der Produktion, die festen Kosten, usw.… Diese Kosten werden fakturiert.

Zum Zeitpunkt wo die Bestellung aufgegeben wird oder zu Beginn der Arbeiten sind wir berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des Gesamtvolumens der Bestellung zu fordern. Im Falle einer Nicht-Zahlung dieser Anzahlung sind wir berechtigt, sofort und ohne vorherige Mitteilung, die Arbeiten einzustellen.

Preis :

Unsere Preisangebote sind nur gültig, wenn sie innerhalb von 2 Monaten angenommen wurden, wobei das Datum des Angebotes ausschlaggebend ist, und unter der Bedingung dass der Kunde keine Abänderungen zu den Elementen beibringt, die der Festlegung des Preises zugrunde lagen. Nach Verstreichen der Zweimonatsfrist sind wir befugt, die Preise zu ändern. Mündlich vereinbarte Preise verpflichten uns nur, wenn sie durch ein schriftliches Angebot bestätigt wurden.

Die Transport- und Verpackungskosten für alle Bestellungen, die unter 600 EURO Netto liegen, werden zusätzlich berechnet.

Die mit einem Export verbundenen Kosten sind immer zu Lasten des Kunden. Wir haben keine Verpflichtung, diese Kosten zu übernehmen. Deren vollständige Zahlung obliegt dem Kunden.

Die Kosten des Entwurfes, der Unterredungen, der Prüfung der Akte, der Fahrtkosten, der Verwaltung, der Honorare des Graphisten, der Produktionskosten, der Festkosten, usw.… können immer getrennt fakturiert werden, wenn das Projekt mehr als 3 Monate andauert, selbst wenn sie nur einen Teil einer Gesamtbestellung ausmachen.

Teilweise Lieferungen können fakturiert werden.

Lieferfristen :

Die unsererseits angegebenen Fristen sind nicht verpflichtend. Eine Verspätung zur vorgesehenen Frist kann keine Verweigerung der Lieferungsannahme oder eine Schadenersatzklage zur Folge haben.

Jegliche Verspätung, die durch den Kunden selbst verursacht wird aufgrund der Übergabe von notwendigen Materialien oder Dokumenten oder aufgrund der Rücksendung der Gutheissung des Entwurfs, verlängert die ursprünglich vorgesehene Lieferungsfrist.

Verantwortung – Garantie :

Der Kunde erhält einen Entwurf zwecks Gutheissung. Die Ausführung wird ausschliesslich aufgrund des durch Unterschrift gutgeheissenen Entwurfs getätigt. Der gutgeheissene Entwurf bleibt unser Eigentum und befreit uns unwiderruflich von jeder Verantwortung, wenn die Arbeit entsprechend dem gutgeheissenen Entwurf ausgeführt wurde. Dies gilt selbst bei Bestehen aller anderen Dokumente oder Schreiben, gleich welcher Art sie auch sind.

Arbeiten, die aufgrund von Dringlichkeit in die Produktion gegeben werden ohne unterzeichneten Entwurf, werden bestmöglich ausgeführt, jedoch zu Risiken und Lasten des Kunden, ohne Rekursmöglichkeit.

Wir übernehmen keinerlei Verantwortung in dem Fall wo wir nicht mit der Reproduktion beauftragt werden. In diesem Fall begrenzt sich unsere Verantwortung lediglich darauf, das durch den Kunden benutzte oder zu benutzende Material, das wir geliefert haben, zu reparieren, zu erneuern oder zu korrigieren (wie zum Beispiel: die Negative, die Druckmuster, die typographischen Kompositionen, usw.).

Die genaue Konformität der zu kopierenden Farben und die perfekte Festigkeit der Tinten sind nicht garantiert. Ein Spielraum entsprechend der Natur der Arbeiten muss gewährt werden.

Wir sind nicht verpflichtet, die Fertigstellungen, das photographische Material, die Kompositionen, die Schilder, die Filme, usw.…, aufzubewahren, selbst wenn sie Eigentum des Kunden oder einer Drittperson sind.

Wenn wir eine Garantie bewilligt haben, muss der Kunde innerhalb der Garantiefrist einen Einschreibebrief verschicken, wenn er sie geltend machen möchte. Ansonsten verfällt sie.

Risiken :

Alle Gegenstände, die der Kunde uns zur Verfügung stellt (wie zum Beispiel Fahrzeuge, Anhänger, Schilder oder andere) und die sich in unseren Lagerräumen befinden, befinden sich dort zu Lasten und Risiken des Kunden. Wir sind nicht für eventuelle Schäden, Verluste oder Diebstähle, die durch Drittpersonen verursacht wurden, verantwortlich.

Im Transportfall reist die Ware auf Risiko des Kunden.

Reklamationen :

Jede Reklamation muss uns zwingend per Einschreibebrief und innerhalb von 8 Tagen nach Lieferungs- oder Rechungsdatum zukommen.

Die Annahme der Ware bei Unterzeichnung des Lieferscheins beinhaltet einen Verzicht auf jegliche spätere Reklamation bezüglich der Konformität der Ware (Qualität, Menge,…). Der Lieferschein zeugt von der guten Ausführung unserer Verpflichtungen.

Die Benutzung - und sei es nur teilweise - der gelieferten Ware beinhaltet von Rechts wegen ihre Annahme.

Zahlungen :

Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 15 Tagen des Datums ihrer Ausstellung auf unser Bankkonto ING IBAN BE 69 2480 0869 6078, BIC GEBABEBB. Im Falle einer Nichtzahlung innerhalb dieser Frist, werden die Summen von Rechtswegen und ohne vorherige Inverzugssetzung um Verzugszinsen zum Satz von 10 % pro Jahr erhöht. Ausserdem führt die selbst teilweise Nichtzahlung oder  verspätete Zahlung von Rechtswegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zu einer Erhöhung des Rechnungsbetrages um einen Betrag von 10 % als pauschale und nicht reduzierbare Strafklausel mit einem Minimum von 50 Euro.

Wenn der Kunde die Zahlung einer oder mehrerer Rechnungen verzögert, ist es uns erlaubt, ohne vorherige Inverzugsetzung jede weitere Ausführung auszusetzen so lange diese Rechnungen unbezahlt bleiben und gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen. Dies gilt selbst wenn der Vertrag bezüglich der laufenden Arbeit erstellt wurde nachdem die Rechnung fällig wurde.

Eigentumsvorbehalt :

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung.

Materielles und intellektuelles Eigentum :

Unsere Kreationen - das heisst unsere Entwürfe, Modelle, Skizzen, Interpretationen und Verfassungen, typographischen Kompositionen sowie photographischen Filmaufnahmen, usw… - bleiben immer unser materielles und intellektuelles Alleineigentum. Wir treten das Recht auf Nachahmung nur für die Anzahl Exemplare und die Bestimmung, die bei der Bestellung spezifiziert wurden, ab.  Unser vorheriges Einverständnis ist erforderlich für jede spätere Produktion und / oder Verwendung.  Der Kunde erhält keinerlei Exklusivität auf die Anwendung unseres intellektuellen Eigentums. Eine Kopie oder Nachahmung, gleich welcher Form oder gleich welchem Verfahren, ist strengsten verboten.

Die Abgabe oder Fakturierung an den Kunden irgendwelchem graphischen oder photographischen Materials bringt keinerlei Ausnahme zu den vorstehenden Bestimmungen mit sich.  Und die Toleranz, die darin bestünde, dass wir ohne Intervention unsererseits, selbst stillschweigend und selbst während eines längeren Zeitraums, akzeptiert hätten, dass unsere Kreationen oder unser Material zu einem bestimmten Zweck verwendet wurden, bedeutet keineswegs, dass wir unsere Rechte in irgendeiner Weise abgetreten hätten.  Dementsprechend können wir zu jeder Zeit mittels eines Einschreibebriefes fordern, dass diesem Gebrauch sofort ein Ende gesetzt wird und dass das Material uns zurückerstattet wird.

Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde, der einen Druck- oder Reproduktionsauftrag aufgibt, das Recht dazu hat und diesbezüglich die alleinige Verantwortung gegenüber Dritten trägt.

Im Falle eines Verstosses gegen das Vorstehende seitens des Kunden oder seitens einer Drittperson, die Kenntnis von der vorliegenden Vertragsbeziehung mit unserem Kunden hat, sind wir berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Dieser wird bereits jetzt auf einen Mindestbetrag von 2.500,00 € festgelegt, mit der Möglichkeit für uns, einen höheren Schaden nachzuweisen und einzufordern.

Verschiedenes :

Der Kunde hat die Verpflichtung, sich selbst bei den Behörden zu erkundigen, ob eventuelle verwaltungs- oder steuerrechtliche Genehmigungen erforderlich sind, um unsere Produkte zu veröffentlichen oder zu verwenden. Der Kunde macht daraus seine persönliche Aufgabe; wir haben diesbezüglich keinerlei Ratgeber- oder Informationsverpflichtung.

Die Zahlung aller Steuern (Gemeinde-, Provinz-, Regionalsteuer oder andere), die eventuell durch die Verwendung oder Veröffentlichung unserer Produkte zu zahlen sind, fällt dem Kunden zu, ohne irgendeine Rekursmöglichkeit uns gegenüber.

Im Streitfall :

Im Streitfall sind nur das Friedensgericht Malmédy und die Gericht von Verviers zuständig. Belgisches Recht ist anwendbar.

 
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